§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
Der Kunde erklärt, dass er die Leistungen der Agentur ausschließlich für sein Unternehmen erwirbt.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
Der Kunde gibt die von der Agentur vorgeschlagenen Inhalte spätestens 48 Stunden vor der geplanten Veröffentlichung frei, sofern eine Freigabepflicht explizit vereinbart wurde. Nach inhaltlicher und gestalterischer Abstimmung kann die Agentur zuletzt über die Veröffentlichung von Inhalten entscheiden.
Die Agentur kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
§ 2 Zahlung, Rechnung, Vergütung
Die geschuldete Vergütung ist sofort nach Vertragsschluss fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an die Agentur zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, der Agentur Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
Sollte in einem Vertrag über Werbemaßnahmen die Zahlung vom Werbebudget abhängig sein und das tatsächlich bezahlte Werbebudget vom ursprünglich geplanten um mehr als 200 € Abweichen, so wird der entsprechende Anteil am Werbebudget in Form einer Gutschrift oder Nachzahlung im Folgemonat verrechnet.
Die Agentur kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen.
Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist sich bewusst, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht, und dass seine Mitwirkung daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen ist, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch die Agentur dafür, dass der Agentur alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten unverzüglich und zeitgerecht, spätestens aber 5 Werktage nach jeder Anforderung zur Verfügung gestellt werden, wie Bilder, Texte, Daten, Informationen über Zielgruppen, Positionierung usw. und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, hat er die daraus entstehenden Folgen zu tragen, einschließlich des erbrachten Mehraufwands der Agentur.
Der Kunde verpflichtet sich zur Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen (Internet-) Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können. Ebenso ist der Kunde für die unverzügliche Schaffung des Zugangs zu den gewünschten Social-Media-Plattformen wie Facebook, Tiktok, Instagram, Twitter, Linkedin, Xing, etc., die Ermöglichung des Zugriffs der Agentur für den Vertragszweck und die regelkonforme Nutzung selbst verantwortlich. Der Kunde weiß, dass die Agentur ihre Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden erbringen kann.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre der Agentur hindern diese an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche der Agentur aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich die für seine Online-Auftritte erforderlichen Rechtstexte zu kümmern, sofern dies noch nicht geschehen ist, insbesondere Datenschutzerklärung und Impressum, auch für jeden Social-Media-Auftritt. Die Agentur übernimmt weder die Formulierung noch die Kontrolle von Rechtstexten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtskonforme Einbindung der Texte und Ausgestaltung seiner Veröffentlichungen. Die Agentur empfiehlt, sich zur Erfüllung dieser Pflichten anwaltlich beraten zu lassen.
Die Zugangsdaten für eine von der Agentur bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen; die Agentur ist zur Überwachung des Zugriffs auf ihre technischen Systeme berechtigt.
Äußert sich der Kunde auf Nachfrage der Agentur binnen sieben Tagen nicht zu einer zustimmungsbedürftigen Handlung, so gilt der Vorschlag als von ihm angenommen.
Sind zwischen Agentur und Kunde feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Bei der Absage von Video- oder Fotoproduktionsterminen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin hat der Kunde der Agentur den entstandenen Aufwand zu erstatten. Dazu wird die Agentur eine Vertragsstrafe über pauschal 100 € zzgl. 60 € je tatsächlich für den Termin aufgewandte Arbeitsstunde in Rechnung stellen.
Der Kunde darf ohne Rücksprache mit der Agentur in keine durch die Agentur verwaltete Kampagne eingreifen.
Der Kunde erkennt, dass, wenn das von der Agentur empfohlene Mindestbudget unterschreitet, dies einen drastischen Rückgang der Ergebnisse zur Folge haben kann.
§ 4 Zurückbehaltungsrecht
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
Der Agentur steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der Agentur unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 5 Haftung, Verjährung
Für entstehende Schäden haftet die Agentur lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht: deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht), oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie Verletzungen von Kardinalspflichten haftet die Agentur bis zu einem typischerweise vorhersehbaren Höchstbetrag, in der Regel wird dieser auf drei Monatsentgelder geschätzt. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Agentur ausschließlich bei der Verletzung der Kardinalpflichten. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
Die Agentur haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
Es wird klargestellt, dass die Agentur außerhalb der vorstehenden Regelungen keinen Einfluss auf Entscheidungen und Handlungen von Werbeplattformen (Social Media Plattformen) hat und daher keine Haftung für diese übernimmt. Insbesondere ist es möglich, dass Werbekampagnen, -anzeigen und -accounts ohne nachvollziehbare Gründe und fristlos vorübergehend oder endgültig gesperrt oder gelöscht werden. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Laufzeit, Kündigung
Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Agentur kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn der Kunde im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Agentur in Verzug ist, oder trotz Abmahnung wiederholt gegen eine Vertragspflicht verstößt.
Die Agentur ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen anzupassen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Preisanpassung schriftlich oder in Textform außerordentlich zu kündigen. Erfolgt bis zum Ablauf der Frist keine Kündigung, gilt die Preisanpassung als angenommen.
Hat der Kunde die Kündigung schuldhaft veranlasst, kann die Agentur die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen.
Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
§ 7 Urheberrecht
Alle von der Agentur zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse der Agentur sind geistiges Eigentum der Agentur. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte der Agentur an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
An Inhalten von Werbekampagnen steht der Agentur ein unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht zu.
Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse der Agentur abzuändern und/oder abändern zu lassen und dann zu verwerten.
Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden an den Arbeitsergebnissen, so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
§ 8 Unterlagen des Kunden
Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Agentur nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
Der Kunde gewährleistet, dass der Agentur überlassenes Material (z.B. Fotos, Texte, Daten und Informationen) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Agentur auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen der Agentur und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die Agentur kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 9 Vertraulichkeit, Äußerungen
Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit der Agentur oder anderen Kunden der Agentur teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer von der Agentur veranstalteten Facebook-Gruppe. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
Der Agentur ist es gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für ihre eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wohlwollend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Die Agentur behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über sie und ihre Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§ 10 Elektronische Kommunikation
Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation zwischen der Agentur und dem Kunden auch per unverschlüsselter E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen kann.
Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand 26.02.2025